1. Voraussetzung für die Auszahlung der Willkommensprämie ist die Einstellung eines neuen Arbeitnehmers.
Definiert sind dabei folgende Ausbildungsberufe:
- Gesundheits- und Krankenpfleger*innen (w/m/d)
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen (w/m/d)
- Krankenschwester/Krankenpfleger*innen (w/m/d)
- Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger*innen (w/m/d)
- Altenpfleger*innen (w/m/d)
- Pflegefachfrau/-mann (w/m/d)
2. Die Prämie richtet sich an:
- bei neune Arbeitnehmer*innen, die spätestens mit Wirkung zum 01.07.2025 eine Vollzeitbeschäftigung (40 Stunden / Woche) aufnehmen beträgt die Prämie 3.000,00 EUR brutto.
- Im Falle von Teilzeitbeschäftigung (mind. 20 Stunden / Woche bis maximal 39 Stunden / Woche) beträgt die Prämienhöhe 1.500,00 EUR brutto.
- Bei einer Beschäftigung unter 20 Stunden / Woche besteht kein Anspruch auf die Willkommensprämie.
Der Arbeitsvertrag muss spätestens am 30.06.2025 von beiden Parteien unterzeichnet sein. Die Aktion „Willkommensprämie“ endet mit Ablauf des 30.06.2025.
3. Die Auszahlung der Willkommensprämie bei Vollzeitkräften an den/die neuen Arbeitnehmer*in erfolgt wie folgt:
- Nach 6 Monaten ununterbrochener Beschäftigung = 1.500,00 EUR brutto, nach 12 Monaten ununterbrochener Beschäftigung = 1.500,00 EUR brutto
Die Auszahlung der Willkommensprämie bei Teilzeitkräften an den/die neuen Arbeitnehmer*in erfolgt wie folgt:
- Nach 6 Monaten ununterbrochener Beschäftigung = 500,00 EUR brutto, nach 12 Monaten ununterbrochener Beschäftigung = 1000,00 EUR brutto Erfolgt eine Unterbrechung der Tätigkeit (aufgrund Beschäftigungsverbot, Mutterschutz, Langzeiterkrankung usw.) verschiebt sich der Auszahlungszeitpunkt entsprechend.
4. Arbeitnehmer*innen, die über Personalvermittlungsfirmen eingestellt werden, erhalten keine Prämie.
5. Rückzahlung
Kündigt der/die Arbeitnehmer*in selbst oder wird er vom Arbeitgeber aus einem Grund gekündigt, der diesen zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, oder wird aus einem solchen Grund ein Aufhebungsvertrag geschlossen, ist der/die Arbeitnehmer*in zur Rückzahlung der Willkommensprämie verpflichtet.
Die Rückzahlung beträgt:
- bis 2 Monate nach Erhalt: – Rückzahlung 3/3 der erhaltenen Willkommensprämie (volle Rückzahlung)
- bis 3 Monate nach Erhalt – Rückzahlung 2/3 der erhaltenen Willkommensprämie
- bis 4 Monate nach Erhalt – Rückzahlung 1/3 der erhaltenen Willkommensprämie
Teilzahlungen werden jeweils einzeln betrachtet, sodass im Falle mehrerer Teilzahlungen verschiedene Rückzahlungshöhen möglich sind.
6. Vorbehaltsklausel:
Die AIRCARE Intensiv- und Beatmungspflege GmbH behält sich vor, die Kampagne zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden.
Die AIRCARE Intensiv- und Beatmungspflege GmbH haftet nicht für Verluste, Ausfälle oder Verspätungen, die durch Umstände herbeigeführt wurden, die außerhalb unseres Verantwortungsbereiches liegen.
7. Wer wird von der Teilnahme ausgeschlossen:
Die AIRCARE Intensiv- und Beatmungspflege GmbH ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z.B. ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, Manipulation, etc. vorliegen und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.