- 24 Stunden Intensiv- und Beatmungspflege
- Überleitpflege vom Krankenhaus in die weitere Versorgung, z.B. Reha
- Individuelle Pflege durch die 1:3 bzw. 1:4 Versorgung
Neben der o. g. Behandlungspflege benötigt der Patient/ die Patientin auch grundpflegerische Hilfen. Dazu zählt vor allem die Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen etc. (so genannte Grundpflege).
Diese Leistungen werden in der Wohngemeinschaft durch examiniertes Pflegefachpersonal erbracht. Das Angebot kann täglich unterschiedlich sein bzw. auch immer wieder neu angepasst und verändert werden. So wird ein hohes Maß an Individualität gewährleistet.